Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 15-25 - 08.07.2015

DGB: IHK Kritik an Rente mit 63 unberechtigt

In ihrer jüngsten Stellungnahme kritisiert die IHK Nord Westfalen die Auswirkungen der „Rente mit 63“ auf den Fachkräftearbeitsmarkt der Emscher-Lippe Region. Der DGB hält diese Kritik für unbegründet, weil die Arbeitgeber selbst den Fachkräftemangel durch ihre viel zu geringe Ausbildungsbereitschaft verschuldet hätten. „Mit ihrer Stellungnahme verdrängt die IHK die eigentliche Wahrheit: Viele Unternehmen an Emscher und Lippe haben nämlich im vergangenen Jahrzehnt ein großes Überangebot an ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen  Schulabsolventen nicht genutzt, um einen Facharbeiterstamm aufzubauen. Sie haben schlicht eine gute Personalplanung verpennt“, sagt DGB-Regionsgeschäftsführer Josef Hülsdünker.

 

Laut DGB seien noch im letzten Ausbildungsjahr die tatsächlich zustande gekommenen Ausbildungsverträge in den industriellen und gewerblichen Ausbildungsberufen der Region stark zurückgegangen. Dabei seien Fachkräfteförderprogramme der NRW-Landesregierung von den Unternehmen ebenso unbeachtet geblieben wie die Warnungen vor einer Demografie bedingten Fachkräftelücke. „Seit 10 Jahren wissen wir, dass die Zahl der Schulabgänger zurückgehen und Fachkräfte knapp werden könnten. Dennoch beteiligen sich in der Emscher-Lippe Region weniger als ein Drittel der Unternehmen, die ausbilden könnten, an der „Produktion“ von Fachkräften. Was in diesem Jahr passiert, wissen wir erst am Stichtag 30. September. Dann wird sich zeigen, ob eine gewachsene Anzahl von Arbeitgebern begriffen hat, dass es keine Fachkräfte ohne berufliche Ausbildung geben wird“, meint Hülsdünker.

 

Die Rente mit 63 sei laut DGB schon deshalb nicht Verursacher eines Fachkräfteproblems, weil die allermeisten Beschäftigten bereits lange vor Erreichen der Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden würden. Verbesserte Gesundheitsprävention und gute Arbeitsbedingungen hätten einen weitaus größeren Effekt auf den Verbleib von Fachkräften im Betrieb, als die Rente mit 63. Diese Rentenart beträfe laut DGB nur Beschäftigte, die bereits 45 Jahre gearbeitet haben und nun abschlagsfrei in Rente gehen könnten. Schon vorher hätten Fachkräfte mit 63 in eine vorgezogene Rente gehen können, allerdings mit Abschlägen. Dies sollte der IHK eigentlich bekannt sein.


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